Vollmacht für Kinder in der Reisezeit

Mit einer Vollmacht für Kinder in der Reisezeit ist das Verreisen mit dem Nachwuchs ein echtes Kinderspiel. Denn nicht immer sind die Eltern mit von der Partie, wenn es in den Ferien gen Süden geht. Die Großeltern, aber auch Eltern von Freunden, möchten mit dem Sprössling gerne einige gemeinsame Tage am Strand oder in den Bergen verbringen. Dabei kommt es bei der Einreise in ein fremdes Land immer wieder zu Problemen, auch wenn die Kinder bereits einen eigenen Reisepass besitzen. Mit einer Vollmacht für Kinder in der Reisezeit verhindert man unliebsame Überraschungen an der Grenze und der Urlaub beginnt bereits bei der Anreise ohne Stress und Ärger.

Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten

Bei der Vollmacht für Kinder in der Reisezeit handelt es sich um eine Einverständniserklärung der bzw. des Erziehungsberechtigten, der damit einer Reise ihres Schutzbefohlenen zustimmt. Die Vollmacht ist kein amtliches Dokument und benötigt nur die Unterschrift eines Elternteils oder des Vormundes. Einen Vordruck für eine Vollmacht für Kinder in der Reisezeit findet man online und dieser muss bei der Planung und Organisation der Reise bereits im Vorfeld berücksichtigt werden, soll er später im Gepäck nicht fehlen. Eltern denken beim Kofferpacken an folgende wichtige Dokumente für den kleinen Weltenbummler:

–          Personalausweis für Kinder unter 16 Jahren und für Reisen innerhalb der EU (6 Jahre gültig)
–          Kinderreisepass für Reisen außerhalb der EU (6 Jahre gültig)
–          Ein Visum ist für bestimmte Länder (zB USA) notwendig und muss fristgerecht beantragt werden!
–          E-Card
–          Vollmacht für Kinder in der Reisezeit
–          Kopie der Geburtsurkunde
–          Auslandskrankenschein

Eine Miteintragung in den elterlichen Reisepass wird seit dem 1. November 2007 nicht mehr vorgenommen. Noch gültige Reisepässe behalten jedoch ihre Gültigkeit. Ein eigener Reisepass ist mit 75,90 € (Stand Juli 2011) leistbar und garantiert dem Kind uneingeschränkte Mobilität.

Was muss die Vollmacht für Kinder beinhalten?

Der Text der Vollmacht beinhaltet einige wichtige Punkte, die eine Mitnahme eines unmündigen Kindes erlauben:

–          Nennung des gesetzlichen Vertreters der/des Minderjährigen
–          Geburtsdatum von Vater oder Mutter und Geburtsort
–          Nennung des minderjährigen Kindes
–          Geburtsdatum und –ort des Kindes
–          Nummer des Reisepasses oder Personalausweises
–          Gültigkeitsdatum der Vollmacht (Dauer der Reise)
–          Unterschrift und Datum der Ausstellung

Bei der Gültigkeit planen Eltern einige Tage mehr ein, sollte es zu unvorhergesehen Komplikationen bei der Einreise in das Urlaubsland oder bei der Heimfahrt kommen. So sind Erwachsene, die ein fremdes Kind in die Ferien mitnehmen, immer auf der sicheren Seite. Eine Kopie der Geburtsurkunde gibt zusätzlich Sicherheit und komplettiert die Vollmacht.

Unbeschwert mit dem Enkel in den Urlaub

Mit der ausgefüllten und unterschriebenen Vollmacht für Kinder in der Reisezeit sind Großeltern und Erwachsene, die mit Ihrem Kind eine Urlaubsreise planen, für alle Eventualitäten gerüstet. Im Idealfall ist die Einverständniserklärung für die gemeinsamen Ferien in der jeweiligen Landessprache verfasst. So steht einer Einreise in das Urlaubsland Ihrer Wahl nichts mehr im Wege und wunderschöne Tage mit Erholung und Entspannung pur warten auf die großen und kleinen Entdecker.

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