Tipps in Sachen Reiserecht

Vor Beginn der Reise fängt bei vielen Urlaubern bereits die Vorfreude an. Schließlich steht Ihnen die schönste Zeit des Jahres bevor. Komplikationen bei der An- und Abreise oder dem gebuchten Hotel zerstören schnell die Urlaubsstimmung. Damit Sie Ihre Rechte durchsetzen, erhalten Sie nützliche Tipps zu Ihrem Reiserecht.

Interessante Auskünfte rund um das Reiserecht

Um Ihre Rechte im Urlaub wahrzunehmen, achten Sie bei einem Problemfall auf die richtigen Verhaltensweisen. Stellen Sie in Ihrem Hotel einen Mangel fest, zeigen Sie diesen sofort an. Dazu wenden Sie sich an den zuständigen Reiseleiter. Ohne eine Beschwerde vorzubringen, gibt es keine Verbesserung und Ihre Ansprüche gehen verloren.

Halten Sie sämtliche Mangel-Erscheinungen schriftlich fest. Eine Dokumentation mit dem Fotoapparat erhöht Ihre Chancen auf eine Entschädigung. Fotografieren Sie störende Unreinheiten oder zerstörte Einrichtungs-Gegenstände in Ihrem Zimmer. Stellt sich das Buffet, anders als im Reisekatalog angegeben, als unzureichend oder karg heraus, machen Sie auch davon ein Bild.

Treten Sie mit den Bildern Ihrem Reiseleiter gegenüber, sorgen Sie für Zeugen. Dabei handelt es sich im Regelfall um Mitreisende. Diese machen Sie auf die bestehenden Mängel aufmerksam. Sorgen Sie dafür, dass Ihre Zeugen Verschmutzungen oder Beschädigungen mit eigenen Augen sehen. Nur in diesem Fall gilt deren Aussage, wenn der Reiseleiter eine Reklamation verweigert. Zusätzlich melden Sie Ihre Beschwerde an der Rezeption des Hotels. Allerdings macht diese Mängelanzeige die Meldung bei Ihrem Reiseleiter nicht unnötig. Der Reiseleiter trägt Ihre Beschwerden dem Reiseveranstalter vor. Daher dauert das Beseitigen der Probleme eine gewisse Zeit. Gibt es keine Möglichkeit, die Komplikationen aus der Welt zu schaffen, erhalten Sie ein Ersatzangebot.

Ihre Reiserechte

Machen Sie Ihre Ansprüche mithilfe eines Anwalts geltend

Handeln Sie bei ärgerlichen Mängeln nicht voreilig und wechseln auf eigene Kosten die Unterkunft. Bei einem solchen Schritt verlieren Sie im Ernstfall sämtliche Ansprüche, sodass Ihnen keine Entschädigungen zustehen. Rufen Sie noch in Ihrem Urlaubsort einen Anwalt an und informieren Sie diesen über die Sachlage. Ihre Ansprüche melden Sie spätestens einen Monat nach Ihrer Rückreise dem Veranstalter des Urlaubs.

Wählen Sie als Versandform am besten ein Einschreiben. Mit diesem bestätigt der Empfänger den Erhalt des Schreibens. Sonst behauptet der Reiseveranstalter eventuell, er hätte Ihren Brief nicht bekommen. Beachten Sie Folgendes:

  • Listen Sie alle Mängel einzeln und im Detail auf.
  • Fordern Sie als Entschädigung einen bestimmten Betrag.
  • Bei der Summe orientieren Sie sich an der Frankfurter Tabelle zur Reisepreis-Minderung.
  • Einen Gutschein brauchen Sie als Entschädigung nicht anzunehmen.
  • Eine Rückzahlung steht Ihnen zu.

Im Idealfall beachten Sie die „Checkliste Reisemängel“. Berücksichtigen Sie dabei zwingend die Ausschlussfrist. Besteht eine Unsicherheit, bei welchen Mängeln Sie eine Rückerstattung verlangen, orientieren Sie sich an der Infografik. 100 Prozent Erstattung erhalten Sie beispielsweise bei einem nötigen Umzug. Bei einer rund um die Uhr lärmenden Großbaustelle, erhalten Sie 60 Prozent Ihrer Kosten zurück. Beträgt die Entfernung von Ihrem Hotel bis zum Sandstrand die doppelte Länge wie im Katalog beschrieben, erhalten Sie 20 Prozent der Kosten erstattet.

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